Falls Sie vermuten, dass von dieser Website aus eines Ihrer Schutzrechte verletzt wird, teilen Sie das bitte umgehend per E-mail mit, damit zügig Abhilfe geschaffen werden kann. Wichtig: Die zeitaufwendigere Einschaltung eines Anwalts zur kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dem wirklichen oder mutmaßlichem Willen des Website-Inhabers. Der Anspruch auf eine wettbewerbsrechtliche Unterlassung kann gemäß § 13 Abs. 5 UWG gegen den Seitenbetreiber nicht geltend gemacht werden, wenn die Geltendmachung missbräuchlich ist. Insbesondere ist dies gemäß § 13 Abs. 5 UWG der Fall, wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen. Es wird daher darauf hingewiesen, dass bei einer rechtsmissbräuchlichen Abmahnung des Seitenbetreibers ein Anwaltsbüro eingeschaltet wird und die hierbei entstehenden Kosten als Schadensersatz bzw. Aufwendungsersatz geltend gemacht werden. Zudem wird gegebenenfalls eine Gegenabmahnung oder Feststellungsklage veranlasst, um das Nichtbestehen des Unterlassungsanspruchs festzustellen.